FH Dortmund: Evi Hoch neues Mitglied im Hochschulrat

NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes übergab Ernennungsurkunde

NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes (rechts) übergab die Ernennungsurkunde an Evi Hoch. Foto: FH Dortmund

Der neue Hochschulrat der FH Dortmund. Foto: FH Dortmund

Der neue Hochschulrat der FH Dortmund hat am 20. April 2023 zum ersten Mal getagt. Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, übergab den Ratsangehörigen ihre Ernennungsurkunden und begrüßte drei neue Mitglieder. Darunter auch Evi Hoch (Vorstandsmitglied der Wilo-Foundation) sowie Prof. Dr. rer. pol. Achim Schmidtmann (Wirtschaftsinformatik, HS Bielefeld) und Prof. Dr. med. Jan Ehlers (Lehrstuhl Didaktik und Bildungsforschung im Gesundheitswesen an der Universität Witten/Herdecke). Sieben Mitglieder wurden für eine weitere Amtsperiode bestellt. Damit ist der Hochschulrat für die nächsten fünf Jahre geschäftsfähig.

Im Anschluss an die Urkundenübergabe setzte sich der Rat zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung zusammen. Guido Baranowski (ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung des Technologiezentrums Dortmund) wurde einstimmig als Vorsitzender wiedergewählt, ebenso einstimmig wählten die Mitglieder Jutta Reiter (Geschäftsführerin der DGB-Region Dortmund-Hellweg) als Stellvertreterin. Zu den weiteren Mitgliedern zählen Heike Bähner (Vorstandsvorsitzende der Fördergesellschaft der FH Dortmund), Dr. rer. pol. Horst Günther (selbstständiger Wirtschaftsberater), Dr.-Ing. Thomas Graefenstein (Vorstand der roTeg Aktiengesellschaft), Prof. Dipl.-Ing. Sabine Keggenhoff (Architektin, Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur und Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe) sowie Mag. Dr. Kurt Sohm, (Leiter Qualitätssicherung, FH Technikum in Wien).

Der Hochschulrat der FH Dortmund besteht aus zehn Mitgliedern, davon höchstens drei aus der Fachhochschule. Das Hochschulgesetz NRW gibt die vielfältigen Aufgaben vor: Der Rat berät das Rektorat, beaufsichtigt die Geschäftsführung und tagt mindestens viermal im Jahr. Er gibt unter anderem Empfehlungen und nimmt Stellung zum Hochschulentwicklungsplan, zum Rechenschafts- und weiteren Berichten, zu Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums.
Außerdem sind die Ratsmitglieder Teil der Hochschulwahlversammlung, die die Mitglieder des Rektorats, also auch Rektor*in und Kanzler*in, wählt und gegebenenfalls abwählt.